Hotelordnung
- Wir bitten unsere Gäste die außer Haus gekauften Lebensmittel und Getränke nicht ins Hotelareal mitzunehmen und zu konsumieren.
- Die Relaxliegen im Wellnessbereich sollen nur während des tatsächlichen Aufenthaltes und Benutzung belegt werden, bitte bereiten Sie keine Unannehmlichkeiten anderen Gästen durch unnötige Reservierung.
- Im inneren Gesellschaftsraum des Hotels ist das Rauchen verboten, dafür vorgesehene Orte sind die Zimmerterrassen, die äußere Terrasse des Restaurantes sowie die Raucherzone neben dem Haupteingang.
- Wir bitten Sie zur Mahlzeiten zum Anlass und zum Umfeld passende Bekleidung zu tragen. Eltern haften für Ihre Kinder.
- Gegen Aufpreis können im Hotel auch kleine Haustiere (Hund bis max. 20 kg, Vogel) untergebracht werden, die im Gästezimmer und in der Parkanlage des Hotels gehalten werden können, sie dürfen jedoch das Restaurant und das innere Gesellschaftsraum nicht betreten, für ihre Verpflegung muss sich der Besitzer sorgen. Bezüglich aller oberhalb nicht erwähnten Tierarten und Rassen sind Sie gebeten das Einverständnis des Hotels vorab einzuholen.
- Für weitere Informationen vor Ihrer Ankunft oder während Ihres Aufenthalts im Hotel nutzen Sie unsere Informationsseite, die Sie durch Klicken auf den folgenden Link erreichen: info.belenushotel.hu/de
Änderungen bezüglich der Erfassung persönlicher Daten ab dem 1. September 2021
Hiermit informieren wir Sie, dass gemäß den geltenden Gesetzen* ab dem 1. September 2021 in Ungarn jeder Gast, der eine Beherbergungsdienstleistung in Anspruch nimmt, seine gesetzlich vorgeschriebenen persönlichen Daten beim Check-in vom Beherbergungsanbieter über einen Dokumentenleser erfassen und dann in die Verwaltungssoftware des Beherbergungsanbieters eingeben sowie an eine Speicherstelle, die geschlossene Gästeinformationsdatenbank (VIZA), weiterleiten lassen muss.
Die zu erfassenden Daten umfassen:
- Familien- und Vorname;
- Geburtsname und Vorname;
- Geburtsort;
- Geburtsdatum;
- Geschlecht des Gastes;
- Staatsangehörigkeit;
- Geburtsname und Vorname der Mutter (falls im Ausweisdokument enthalten);
- Identifikations- oder Reisedokumentendaten;
- Bei Drittstaatsangehörigen** die Visums- oder Aufenthaltsgenehmigungsnummer, Datum und Ort der Einreise.
Um diese Daten zu erfassen, muss der Gast, der die Beherbergungsdienstleistung in Anspruch nimmt, seinen Personalausweis, Führerschein oder Reisepass dem Beherbergungsanbieter vorlegen. Wenn das Dokument nicht vorgelegt wird, verweigert der Beherbergungsanbieter die Erbringung der Beherbergungsdienstleistung. Der Beherbergungsanbieter ist gesetzlich befugt, das Identifikationsdokument des Gastes zu verlangen, und der Gast ist verpflichtet, dieses vorzulegen. Wird dies versäumt oder verweigert, gilt dies als Nichterscheinen des Gastes zum Beginn der Dienstleistung. Für den Fall, dass der Gast seine Dokumente nicht vorlegt, gelten die allgemeinen Regeln des Vertragsbruchs sowie die Stornierungsregeln. Bitte planen Sie Ihre Reise und Ankunft entsprechend den oben genannten Punkten!
Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation!
*GELTENDE GESETZE:
- Gesetz CLVI von 2016 über die staatlichen Aufgaben zur Entwicklung von Tourismusregionen;
- Regierungsverordnung 235/2019 (X. 15.) über die Durchführung des Gesetzes über die staatlichen Aufgaben zur Entwicklung von Tourismusregionen;
- Regierungsverordnung 414/2015 (XII. 23.) über die Ausstellung von Personalausweisen und die Regeln für einheitliche Porträt- und Unterschriftenerfassung.
** Drittstaatsangehöriger: Personen gemäß dem Gesetz II von 2007 über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen